Die Verwendung von Überwachungskameras ist heikel. Denn gesetzliche Bestimmungen regeln ganz genau, was die Geräte filmen dürfen und was nicht. Eine zentrale Rolle spielt dabei der Grund für die Installation von Überwachungskameras, die ausnahmslos dem eigenen Schutz und der persönlichen Sicherheit dienen müssen. Fremdes Eigentum, wie zum Beispiel der Garten oder der Eingangsbereich des Nachbarn, darf keinesfalls überwacht werden. Auch das Filmen öffentlichen Raumes ist untersagt – das obliegt lediglich dem Staat.
Überwachungskameras zu verwenden erfordert eine Meldung bei der Datenschutzbehörde. Das ist nicht der Fall, wenn alle, die im überwachten Haushalt leben, ihre Zustimmung erteilen. Erfolgt die Überwachung ohne Aufzeichnung von Bildern, ist auch keine Meldung nötig.
Was Kameraattrappen angeht, sollten Sie die Belege des Kaufs unbedingt aufheben. Denn im Falle einer Beschwerde können Sie den Vorwürfen damit ein schnelles Ende bereiten. Dennoch müssen selbst Attrappen so platziert werden, dass es so aussieht, als würden Sie nur Ihr Eigentum und nicht jenes der Nachbarn überwachen. Wenn nicht, beeinträchtigen Sie nämlich die Privatsphäre Dritter.