Klassische E-Scooter dürfen hierzulande
ab 12 Jahren bzw. mit einem
Radfahrausweis auch früher bedient werden. Darunter ist die Aufsicht durch eine mindestens 16-jährige Person Pflicht. Viele Mini-E-Scooter mit geringerer Leistung für Kinder sind jedoch ohnehin eher als
Spielgeräte für zuhause auf dem eigenen Grundstück gedacht. Solche Dreirad-E-Scooter sind ähnlich wie
Hoverboards vorrangig als Freizeitgerät anzusehen und dienen weniger der Fortbewegung. Auf jeden Fall gilt: Helm nicht vergessen! Bis 12 Jahre herrscht nämlich
Helmpflicht – doch auch darüber hinaus ist dieser Schutz bei jeder noch so kurzen Spritztour angebracht.