In Österreich herrscht für
Kinder unter 12 Jahren Radhelmpflicht. Das bedeutet, dass sie einen Helm tragen müssen, sobald sie auf
Fahrräder steigen, egal ob sie selbst fahren oder mitfahren. Die Helmpflicht gilt also auch, wenn Sie Ihr Kind im
Fahrradsitz oder im Fahrradanhänger mitnehmen – und zwar schon im Babyalter! Helm aufsetzen heißt es auch auf Kleinfahrzeugen, die nicht auf der Fahrbahn genutzt werden dürfen. Dazu zählen
Laufrad, Tretroller, Scooter, Skateboard oder Inline-Skates, für die sich ein spezieller Skater-Kinderhelm anbietet.